jump to navigation

H5N1: Erneute Aufstallung? Feb 1, 2006

Posted by Laster Bagger in All News, Vogelgrippe.
trackback

Vogelgrippe: Das Bundesforschungsinstitut/D rät zu 2 Monaten Aufstallung ab März. In der Schweiz sei das vorerst kein Thema, die Lage anders, so das BVET.


Stallpflicht wegen Vogelgrippegefahr in Deutschland empfohlen

Utl: Bundesforschungsinstitut rät zu zwei Monaten Aufstallung ab März – Erneute Stallpflicht steht in der Schweiz vorerst nicht zur Diskussion

Greifswald/Bern (AP) Das deutsche Forschungsinstitut für Tiergesundheit hat wegen steigender Vogelgrippegefahr eine erneute Stallpflicht für heimisches Geflügel ab dem 1. März empfohlen. In der Schweiz steht eine solche Massnahme vorerst weiterhin nicht zur Diskussion.

Eine Einschleppung des Grippevirus’ vom Typ H5N1 über Zugvögel könne nicht ausgeschlossen werden, erklärte Institutspräsident Thomas Mettenleiter. Außerdem ließen sich für Deutschland anhand der Vogelzugrouten keine begrenzten Risikogebiete ausweisen, da die Routen überlappten. Zum bestmöglichen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände empfiehlt das Institut daher eine erneute zweimonatige Aufstallung ab dem 1. März. Außerdem sollte zur Erkennung einer möglichen Einschleppung die Überwachung von Wildvögeln wieder intensiviert werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen zwar keine gemeldeten Fälle aus den Überwinterungsgebieten vor, ein Teil der Zugvögel überquert aber auf seinem Rückflug die betroffenen Gebiete in der Türkei, wie das Institut weiter mitteilte. Hier könnte es zu einem Kontakt mit infiziertem Geflügel und zur Infektion mit dem Virus kommen. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von diesen Zugvögeln auf Hausgeflügel und Wildvögel könne nicht genau beziffert werden, erklärte Mettenleiter.

Das größte Einschleppungsrisiko geht der Einschätzung zufolge weiterhin von illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten aus den derzeit betroffenen Ländern Europas und Asiens aus. Wegen der Importverbote und Auflagen sei das Risiko der Einschleppung durch den legalen Handel grundsätzlich vernachlässigbar bis gering. Das Institut empfiehlt aber verstärkte Kontrollen des Waren- bzw. Reiseverkehrs, Deklarationspflicht auf EU-Ebene für Reisende aus den Ausbruchsländern sowie verstärkte Informationen der Reisenden zu den Einfuhrbestimmungen.

In der Schweiz steht die erneute Stallpflicht für Geflügel vorerst weiterhin nicht zur Diskussion, wie ein Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) auf Anfrage sagte. Denn die Schweiz sei im Frühling vom Vogelzug aus Afrika über Spanien und Frankreich betroffen. Und auf dieser Route seien bisher keine Vogelgrippefälle aufgetreten. »Solange dies nicht der Fall ist, steht keine Stallpflicht zur Diskussion«, sagte BVET-Sprecher Marcel Falk. In Deutschland und auch in Österreich sei die Situation insofern anders, als diese beiden Länder auch durch den Vogelzug von Afrika über Israel und die Türkei Richtung Nordeuropa betroffen seien.

Comments»

No comments yet — be the first.

Leave a Reply

Fill in your details below or click an icon to log in:

WordPress.com Logo

You are commenting using your WordPress.com account. Log Out / Change )

Twitter picture

You are commenting using your Twitter account. Log Out / Change )

Facebook photo

You are commenting using your Facebook account. Log Out / Change )

Connecting to %s

Follow

Get every new post delivered to your Inbox.